Stiftungsgeschäft

 

1. Wir, die Unterzeichnerinnen, als gesetzliche Vertreterinnen der Stadt Rheine, errichten hiermit unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 52) als selbständige Stiftung im Sinne des § 2 StiftG NRW i.V.m. den §§ 80 (2) und 81 (1) BGB die „Museumsstiftung Rheine“

 

2. Die Stiftung hat ihren Sitz in Rheine.

 

3. Zweck der Stiftung soll sein:

a) die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Städtischen Museen Rheine sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts (Blatt 58 Nr. 1 AO)

 

b) die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

 

4.Stiftungsorgane

a) Organ der Stiftung ist der Vorstand.

b) Es kann ein Beirat berufen werden.

 

5. Dem ersten Vorstand sollen folgende Personen angehören.

- Helmut Lechte, Vorsitzender

- Rainer Ruhwinkel, Schatzmeister

- Dr. Mechthild Beilmann-Schöner, Geschäftsführerin

 

Dem ersten erweiterten Vorstand sollen angehören:

- Dr. Angelika Kordfelder, Bürgermeisterin,

  vertreten durch Frau Ute Ehrenberg, Kulturdezernentin

                - Marianne Helmes, Kulturausschussvorsitzende

 

6.Stiftungsvermögen

Die Stiftung erhält folgende Vermögensausstattung:

Die Stadt Rheine überträgt der Stiftung

 

aa) Kunstwerke Werke des Malers Karl Wenzel:

 

15 Radierungen:

Kapellenplatz Kevelaer, Knirps, Geschwisterliebe, Madonna mit Kind, Kleve (koloriert), Winterlandschaft (koloriert), Kleve mit Schwanenburg, Goch, Steintor, Windmühle am Niederrhein (koloriert), Rheine, Markt (koloriert), Winterlandschaft, Ständchen

 

9 Ölgemälde:

Windmühle am Niederrhrin, Sonniges Erntebild, Christus am Kreuz, Brandung, Emslandschaft (Listrup, Landschaft mit Bach, Kolk mit Pappeln und Weiden, An der Adria, Wiesenbach/Thüringen

 

19 Zeichnungen und Skizzen:

Am Wehr, Altrhein bei Birten (Entwurf), Bleistiftskizze vom 20.06.1947, Schubert (mit Noten), Baumgruppe (Federzeichnung vom 13.04.1947), Alte Bäurin, Kirmes, 2 Baumstudien, Pferdekopf, Schellenbrunnen in Gotha, Niederrheinische Landschaft, Abendhimmel, Anatomische Fußstudie, 1903, Weinlaub, 1909, Weinlaub, 1909, Siller Winkel, Bergsee, Gegenlicht zwischen 15 und 16 Uhr, Pappelgruppe

 

16 Aquarelle:

Gerte W., Alt-Kalkar I, Baggerloch, Alte Kate, Baal b. Weeze, Rothenburg o.d.Tauber, Badergasse in Arnstadt/Thüringen, Jonastal/Thüringen (II), Stiller Winkel, Arnstadt/Thüringen, Waldweg von Friedrichsroda nach Tabarz/Thüringen, Burgruine Kronenburg, Dresden/Frauenkirche, Birten 20.06.1947, Im Gebirge, Bergstadt, Gracht, Segelschiff auf dem Meer, Mutter mit Kind (unfertig)

 

6 Pastelle:

Stilleben aus dem Museum Kevelaer, Felsen am Meer, Winter, Kate mit Pappeln, Selbstbildnis 1947, Bildnis Frau K.

 

1 Hinterglasbild:

Christophorus, 1938

 

Werke des Bildhauers Will Horsten:

Bronzebüste mit Porträt des Malers Karl Wenzel

 

bb) Barvermögen in Höhe von 195.700,21 € 

 

cc) Im Übrigen verpflichtet sich die Stadt Rheine, das Appartement Nr. 48, im Hause Unterstraße 2 in 53747 Bad Neuenahr-Ahrweiler einschließlich der Garage Nr. 23 in der Tiefgarage des Hauses laut Absatz IV, Ziffer 3 des Testamentes AZ 5 IV 49,50/06 vom 30.01.2006 – Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zu veräußern und den Erlös in die Stiftung einzubringen. Die Stadt Rheine erklärt hiermit ihre Absicht, die Arbeit der Stiftung mit Haushaltsmitteln nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes zu unterstützen und zu fördern.

 

7. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten.

 

8. Näheres regelt die als Anlage zu dieser Niederschrift genommene Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäftes ist.

 

Rheine, den 24. 10. 2007

 

MuseumsStiftung

Rheine


Schillerstraße 5
48431 Rheine

 

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